Zugriff auf das Internetangebot der Carl-Prüter Schule
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Kontakte
Bei der Kontaktaufnahme werden ihre Mailadresse
Es unterliegt dabei Ihrer freien Entscheidung, ob Sie diese Daten mitteilen möchten. Bei Ihrer Kontaktaufnahme werden Ihre angegebenen persönlichen Daten nur für die schulinterne Weiterverarbeitung genutzt. Die Verwendung Ihrer Daten erfolgt ausschließlich für die unmittelbare Korrespondenz mit Ihnen.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot der Carl-Prüter Schule protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder dies im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.
Im Falle einer Kontaktaufnahme via Mail verwenden wir die von Ihnen eingegebenen personenbezogenen Informationen nur innerhalb der Carl-Prüter Schule
Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.
Mediadateien
Von Seiten unserer Schule genutzte Mediadateien (Audio- oder Videodateien sowie Bilder) liegen ausschließlich auf deutschen Servern und unterliegen somit deutschem Datenschutzrecht.
Datenschutzerklärung für die sozialen Medien
Das Carl-Prüter Schule nimmt die derzeitige Diskussion um den Datenschutz in sozialen Netzwerken sehr ernst. Es ist gegenwärtig rechtlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit alle Netzwerke ihre Dienste im Einklang mit europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen anbieten.
Wir machen daher ausdrücklich darauf aufmerksam, dass von der Carl-Prüter Schule verwiesene Dienste wie z.B. Facebook, Xing, Google+ und YouTube die Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer (z.B. persönliche Informationen, IP-Adresse ) entsprechend ihrer Datenverwendungsrichtlinien abspeichern und für geschäftliche Zwecke nutzen.
Die Carl-Prüter Schule hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke. So bestehen keine Erkenntnisse darüber, in welchem Umfang, an welchem Ort und für welche Dauer die Daten gespeichert werden, inwieweit die Netzwerke bestehenden Löschpflichten nachkommen, welche Auswertungen und Verknüpfungen mit den Daten vorgenommen werden und an wen die Daten weitergegeben werden.
Links zu Webseiten anderer Anbieter
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Der Landkreis Diepholz lebt Zukunft und sucht für den Fachdienst Bildung zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Oberschule Sulingen (Carl-Prüter-Schule) eine/n
Schulsekretärin/Schulsekretär (m/w/d)
Save the date!
Am 9.Juni findet ab 18 Uhr eine spannende Veranstaltung statt.
Live Musik meets Kunstvernissage
Testen
Alle Schülerinnen und Schüler sowie Personal an Schulen können sich freiwillig weiterhin testen, das Land Niedersachsen stellt hierzu bis zu 3 Testkits pro Person und Woche zur Verfügung. Das anlassbezogene intensive Testen (ABIT) entfällt. Die (dann) gültigen Regelungen zur Isolation stehen noch aus.
Freiwillige Testungen!
Hier können Sie die Testbestätigung herunterladen.
-nicht mehr erforderlich-
-ausgelaufen-
Unterricht
Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben. Das Kohortenprinzip ist aufgehoben.
Masken
Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt. Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.
Im ÖPNV ist eine FFP2 Maske (oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske erforderlich.
Das anlassbezogene intensive Testen (ABIT) entfällt. Die (dann) gültigen Regelungen zur Isolation stehen noch aus.
Die Prozedur des ABIT startet am Tag, nachdem ein/e SuS der Schule mitteilt, dass sie oder er in der PCR oder im Selbsttest positiv getestet wurde.
In diesem Fall testet sich die gesamte Klasse/Lerngruppe täglich (maximal 5 Schultage hintereinander). Außerdem werden die SuS angehalten, sich verstärkt auf Symptome zu beobachten.
Bestätigt sich ein positiver Selbsttest nicht durch die PCR, so endet das ABIT; der regelmäßige Testmodus tritt wieder in Kraft. Bestätigt sich der Selbsttest durch ein positives PCR Ergebnis, so wird ABIT fortgeführt, bis 5 Schultage erreicht sind.
Auch SuS, die geimpft oder genesen sind, nehmen am ABIT teil. Wenn SuS während des ABIT positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Absonderung, Meldung an das Gesundheitsamt etc).
In diesem Fall wird ABIT 5 Schultage nach dem zuletzt aufgetretenen Fall fortgeführt, soweit das Gesundheitsamt keine andere Weisung erteilt.
Alle anderen SuS mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule. ABIT gilt für alle Schulen.
An schulfreien Tagen (inkl. Wochenenden) muss nicht getestet werden
Schaue dir unten das Video und die Erklärungen an
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