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Testungen zum Schuljahr 2021-22

An den ersten sieben Schultagen – also von Donnerstag 2. bis Freitag 10. September – wird eine tägliche Testpflicht gelten. Die Schülerinnen und Schüler sowie nicht durchgeimpftes Schulpersonal müssen sich in diesem Zeitraum an jedem Tag freitesten, bevor sie in die Schule gehen dürfen. Diese Regelung gilt für die allgemein bildenden Schulen und für den berufsbildenden Bereich. Ab dem 13. September wird die Testpflicht auf drei Tests pro Woche festgelegt. Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte. Eltern dokumentieren durch ihre Unterschrift die Durchführung des Tests sowie dessen negatives Ergebnis. Das dafür erforderliche Dokument finden Sie hier.

Es besteht an allen Schulformen eine umfassende Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. In den Schulgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Jugendliche ab 14 Jahren müssen in Analogie zu den Regelungen im öffentlichen Personennahverkehr eine medizinische Maske anlegen. Dies gilt auch in den Unterrichtsräumen, wenn sich die Schülerinnen und Schüler am Sitzplatz befinden. Während der Pausen im Freien auf den Außengeländen, in den Mensen beim Essen und Trinken sowie beim Sportunterricht kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgelegt werden. Zusätzlich sind „Maskenpausen“ in den Schulalltag zu integrieren, insbesondere in den 20-5-20-Lüftungspausen, womit das Maskentragen zirka alle 20 Minuten unterbrochen wird.

Für Schülerinnen und Schüler, (nicht Geimpfte oder nicht Genesene) die aktuell Zuhause keinen Selbsttest mehr besitzen besteht von Montag, den 30.08.21 bis Mittwoch, den 01.09.2021 jeweils in der Zeit von 8:30 - 12:00 Uhr die Möglichkeit einen Selbsttest im Sekretariat abzuholen. Der Nachweis über die durchgeführte Selbsttestung ist durch die Unterschrift der Erziehungs- und Sorgeberechtigten zu erbringen und am jeweiligen Schultag vorzulegen. Ebenso müssen geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler am ersten Schultag ein Nachweis über eine vollständigen Impfung (Impfausweis oder Impfzertifikat +15 Tage) oder eine ärtzliche Bescheinigung über eine Genesung vorlegen. Schülerinnen die keinen Nachweis vorlegen können und nicht getestet sind, entsenden wir wieder nach Hause. 

Die Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall ist auch für Schülerinnen und Schüler möglich. Das Formular finden Sie hier.