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Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen und gleichzeitig das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten und Innenraumschadstoffen zu senken, ist eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume erforderlich. Die Vorgaben richten sich nach dem schuleigenen Hygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz. Gute Luftqualität leistet aber auch einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Lernenden und der Lehrenden sowie zur Vermeidung von unspezifischen Beschwerden und Geruchsproblemen. Im Comic wird diese Sachlage nochmals verdeutlicht!

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