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Schulordnung

 

Schulordnung der Carl-Prüter-Schule Sulingen

Sulingen, den 06.06.2012, verändert am 20.09.2016

 

Die Schule ist ein Ort des Lernens. Lehrerinnen, Lehrer, Schülerinnen, Schüler und Eltern sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass an unserer Schule erfolgreich gelernt werden kann. Unser gemeinsames Ziel hält uns zur Zusammenarbeit in einer Atmosphäre gegenseitiger Achtung, Rücksichtnahme und menschlichen Verständnisses an.

 

Diese Schulordnung soll uns das tägliche Zusammensein in einer großen Gemeinschaft erleichtern. In der Schule wollen wir uns wohl fühlen und dafür sorgen, dass die Einrichtung geschont wird und dass unsere Schule immer einen freundlichen und ordentlichen Eindruck macht.

 

    • Ab 7:30 Uhr können die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude betreten. Mit dem ersten Klingelzeichen können die Klassenräume aufgesucht werden. Für die notwendige Ordnung sorgt die aufsichtsführende Lehrkraft. Bei schlechtem Wetter können sich die Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn im Forum aufhalten. Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler halten sich nach ihrer Ankunft ebenfalls dort auf.
    • In den großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler den Unterrichtsraum und gehen auf das Pausengelände. Die Klassenräume werden nach der 2., 5. und 7. Stunde abgeschlossen. Pausengelände ist der sichtbar abgegrenzte Schulhof (rote Linie) einschließlich der Rasenfläche südlich des Schulgebäudes, das Forum und der angrenzende Bereich vor der Hausmeisterloge. Nur mit Genehmigung einer Lehrerin oder eines Lehrers dürfen Schülerinnen oder Schüler das Schulgelände zur Erledigung schulischer Belange verlassen.
    • Während der Freistunden halten sich die Schülerinnen und Schüler im Forum auf.
    • Alle Schülerinnen und Schüler treten nach Unterrichtsschluss unverzüglich den direkten Heimweg an.
    • Beurlaubungen vom Unterricht werden rechtzeitig (drei Werktage) vorher bei der Klassenlehrerin oder bei dem Klassenlehrer beantragt. Bei Versäumnissen wegen Krankheit müssen die Eltern möglichst frühzeitig (spätestens am dritten Tag) die Schule benachrichtigen. Jegliche Fehlzeiten sind von den Eltern schriftlich bis spätestens drei Tage nach Abwesenheit zu entschuldigen. In Einzelfällen sind ärztliche Nachweise vorzulegen.
    • Der Busbahnhof ist Teil des Schulgeländes aber nicht des Pausenhofes. Die Fahrbahn des Busbahnhofes darf nicht betreten werden. Vor den Bustüren sollen sich die Schülerinnen und Schüler hinter der weißen Linie aufstellen.
    • Veranstaltungen der Schule auch außerhalb der Unterrichtszeit sind Teil des Schullebens. Die Teilnahme ist daher Pflicht.
    • Für verloren gegangenes oder beschädigtes Schuleigentum (auch Bücher und Lehrmittel) muss Ersatz geleistet werden.
    • Es ist ausdrücklich untersagt, die nachfolgend aufgeführten Gegenstände mit in die Schule zu bringen: Messer und Waffen aller Art, Spielzeugpistolen, Knallkörper, Niespulver. Das Werfen von Gegenständen, Schneebällen etc. ist verboten.
    • Auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot.
    • Die Benutzung von Handys, anderen Aufzeichnungsgeräten und Musikabspielgeräten für die private Nutzung durch Schülerinnen und Schüler ist auf dem gesamten Schulgelände während der kompletten Unterrichtszeit inklusive der Pausen und der Wartezeiten vor und nach dem Unterricht verboten. Verboten ist das Fotografieren und Filmen im und außerhalb des Unterrichts.
    • Um Unfälle zu vermeiden darf im gesamten Schulgebäude nicht gerannt werden.
    • Treppenhäuser und Toiletten sind nur ihrem Zweck entsprechend zu benutzen. Toilettengänge sollten auf die Pausen beschränkt bleiben.
    • Auf dem Schulgelände gefundene Gegenstände sind beim Hausmeister abzugeben.
    • Das Betreten der Fachräume ist nur unter Aufsicht einer Lehrerin oder eines Lehrers gestattet.
    • Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt in Jacken oder Taschen aufbewahrt werden, um Diebstählen vorzubeugen. Für die Beschädigung von elektronischen Geräten haftet die Schule nicht (z.B. Handys, MP3-Player, Uhren, Tablet, Kamera, Laptop).
    • Pflicht der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern ist es, dafür zu sorgen, dass das Lernen nicht durch fehlende Unterrichtsmaterialien oder fehlende Hausaufgaben gestört wird.
    • Das Kauen von Kaugummi während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet. Anfallender Müll ist vom Verursacher direkt und umgehend zu beseitigen.